Meine Beratung für Sie umfasst die Themen:
- Altersvorsorge mit den Schwerpunkten:
Private Rente
(u.a. Fondsgebundene Rentenversicherung, klassische Kapital-Lebensversicherung) - Betriebliche Altersvorsorge
- Investment Sparpläne
- Immobilien
(zum Eigennutz oder als Wertanlage) - Bausparen mit den Vorteilen:
Arbeitnehmer-Sparzulage, Wohn-Riester, Wohnungsbauprämie und
die Anlage in Vermögenswirksame Leistungen.
Die Gefahr der Altersarmut wird häufig unterschätzt
Die Mehrheit ignoriert Risiken wie Altersarmut und Pflegebedarf. Nur jeder Vierte fürchtet sich vor körperlichen Gebrechen und nur jeder Siebte hat Angst vor Altersarmut. Die Zahl derjenigen, die in die Rente einzahlen wird immer geringer. Doch das Thema Altersarmut ist nicht zu unterschätzen. Vor allem bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen und denjenigen die nicht durchgehend Renten-Beiträge gezahlt haben, besteht diese Gefahr. Obwohl die Rente mit 67 beschlossene Sache ist, glauben die Hälfte der Erwerbstätigen nicht daran. Besonders ausgeprägt bei den Jahrgängen vor 1964, den über 40 jährigen, hier erwarten nur 31 Prozent bis 67 zu arbeiten.
Haben Sie vorgesorgt?
Deshalb ist und wird die private Vorsorge für alle Einkommensgruppen immer wichtiger!
Staatliche Förderungen:
Basis-Rente
("Rürup"-Rente)
Der Staat will die private Vorsorge für Selbständige und Freiberufler fördern. Ihre Beiträge zur neuen Basis-Rente werden deshalb mit einem völlig neuartigen Sonderausgabenabzug von jährlich bis zu 20.000 EUR pro steuerpflichtiger Person (bei Verheirateten bis zu 40.000 EUR) gefördert. Diese immens hohe Förderung baut sich stufenweise auf. Die staatliche Förderung erlaubt Ihnen innerhalb der Basis-Rente zusätzliche Absicherungen für: * den Fall einer Berufsunfähigkeit (BU-Schutz) * die Versorgung von Hinterbliebenen (Hinterbliebenen-Schutz)
Hinterbliebenen-Schutz ist wichtig!
Riester-Rente:
Die Riester-Rente fördert für Rentenversicherungspflichtige das private Sparen für eine Alters-Zusatzrente. Der Staat zahlt Zulagen und gewährt Steuervorteile. Wer in eine Versicherung, einen Bank- oder Fondssparplan einzahlt, erhält die staatlich geförderte Zulage. Die Zulagen werden dabei mit der Steuerersparnis verrechnet. Im Rentenalter werden die Einkünfte versteuert (nachgelagert). Über die individuellen Varianten der geförderten Vorsorge-Optionen und über mögliche zusätzliche Steuervorteile durch die Riester-Rente informiere ich Sie gerne ausführlicher.