Neuerungen ab 2009:

Hilfe zu Bausparen

Es existieren Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage und für die Wohnungsbauprämie:

Einkommensgrenzen für die Abeitnehmer-Sparzulage
Die Gewährung der Abeitnehmer-Sparzulage ist von bestimmten Eikommensgrenzen abhängig:
Das zu versteuernde Einkommen (unter Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen) darf
- bei Alleinstehenden maximal 17.900,- Euro
- bei Verheirateten maximal 35.800,- Euro
betragen.


Einkommensgrenzen für Wohnungsbauprämie
Für die Gewährung der Wohnungsbauprämie gelten bestimmte Einkommensgrenzen:
- bei Alleinstehenden darf das zu versteuernde Jahreseinkommen (Kinderfreibeträge berücksichtigt) 25.600,- Euro nicht übersteigen
- bei Verheirateten darf das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht über 51.200,- Euro liegen.

Vermögenswirksame Leistungen (vL)
Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber monatlich bis zu 40,- Euro vermögenswirksame Leistungen auf das Bausparkonto überweisen lassen. Bei zwei Arbeitnehmern können bis zu 80,- Euro monatlich auf einen Vertrag überwiesen werden. Für die vermögenswirksamen Leistungen wird innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen Arbeitnehmer-Sparzulage gewährt. 

 

Wohn-Riester: Riester-Sparer können Geld in Häuser stecken

Riester-Sparer können ihr eingezahltes Geld künftig auch für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung nutzen.

Hypothekendarlehen
Die reguläre Riester-Förderung von 154 Euro Grundpauschale im Jahr sowie den Kinderzuschlägen von 18 Euro (Geburt vor 2008) kann jetzt auch zum Abstottern einer Hypothek verwendet werden.

Steuererleichterung
Alternativ kann die maximal mögliche riester Sparsumme - also Zulagen und Eigenanteil - von 2100 Euro pro Jahr bei Steuern geltend gemacht werden. Das mindert je nach Steuersatz die Zahlung an das Finanzamt um mehrere Hundert Euro.

Bestehende Verträge
Bei bereits bestehenden Riester-Verträgen kann die gesamte aufgelaufene Sparsumme als Eigenkapital für den Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung herangezogen werden.